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Viele Menschen fragen uns, ob der Hausnotruf steuerlich absetzbar ist. Schließlich dient das System gerade alleinlebenden Senioren als einfache Hilfe, um im Notfall Rettungskräfte zu alarmieren. Bei HelpPhone genügt ein einfacher Knopfdruck, um sich mit dem geschulten Personal einer Notrufzentrale zu verbinden. Wenn ein solcher Hausnotruf steuerlich absetzbar ist, können Sie also gewissermaßen auf den Staat setzen, der Sie bei der Ausstattung mit dieser potenziell lebensrettenden Technik unterstützt. Wir zeigen Ihnen, welche rechtlichen Grundlagen bisher gelten und welche Maßnahmen Sie selbst ergreifen können.
Leben Sie in einer betreuten Wohnanlage, stehen Sie mit Blick auf das Hausnotrufsystem grundsätzlich auf der sicheren Seite. Für Senioren, die hier wohnen, sind die Kosten für den Hausnotruf steuerlich absetzbar. Außerdem können Menschen Ihren Hausnotruf bei anerkanntem Pflegegrad steuerlich geltend machen. In diesen Fällen gelten die Pflegekosten für den Hausnotruf als „außergewöhnliche Belastung“.
In privaten Haushalten sah das lange Zeit anders aus: Viele Finanzämter nahmen diese Kosten bislang nicht an, da der Hausnotruf in erster Linie außerhalb des eigenen Haushalts genutzt wird. Aus rechtlicher Sicht ist das wichtig, weil haushaltsnahe Dienstleistungen beziehungsweise Anwendungen von der Steuer absetzbar sind. Dazu wird der Hausnotruf hier nicht als außergewöhnliche Belastung akzeptiert. Zunehmenden Widerspruch erhält die Einschätzung der Finanzämter inzwischen von lokalen Gerichten. Demnach sei der Hausnotruf durchaus als haushaltsnahe Dienstleistung zu betrachten, obwohl häufig außerhalb der eigenen vier Wände Hilfe gerufen wird, wie es beim Notfalltelefon der Fall ist. So ersetze der Hausnotruf zusätzlich Angehörige, die normalerweise im Haushalt helfen könnten. Entsprechend urteilten mehrere Gerichte, dass die „Haushaltsnähe“ gegeben sei und der Hausnotruf somit als haushaltsnahe Dienstleistung gelte.
Derselben Argumentation ist im Jahr 2021 auch das Finanzgericht Baden-Württemberg gefolgt, wodurch die der Hausnotruf für Menschen steuerlich absetzbar wurde, die nicht im Heim lebten. Gleichzeitig bleibt der Fall weiterhin unklar, da die Entscheidung zur Revision zugelassen wurde und nun wieder die Gegenseite ihre Ansicht vertreten darf. Wann hier ein rechtskräftiges Urteil vorliegt, bleibt abzuwarten.
Haben Sie bereits versucht, den Hausnotruf mit seiner außergewöhnlichen Belastung steuerlich abzusetzen und wurden von der Finanzverwaltung abgewiesen? Dann werden Sie aktiv und legen Sie Einspruch ein. Viele Gerichte sind bereits der Argumentation der Klagenden gefolgt.
Möchten Sie einen Hausnotruf für Senioren bestellen oder haben sich erst vor kurzem einen zugelegt, empfehlen wir, diesen auf jeden Fall in der Steuererklärung anzugeben, bis eine endgültige Entscheidung in diesem Fall getroffen wurde. Geben Sie diese in der Anlage „Haushaltsnahe Anwendungen“ an. Hier können Sie auf eine Steuerermäßigung von bis zu 20 Prozent bei einem Maximalbetrag von bis zu 4.000 Euro hoffen.