Pflegehilfsmittel sind unverzichtbare Unterstützungen und Materialien in der Personenpflege, die sowohl den Pflegebedürftigen als auch den Pflegepersonen den Alltag erleichtern und die Versorgung verbessern. Sie werden in zwei Hauptkategorien unterteilt: zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel und technische Pflegehilfsmittel. Die Pflegekassen in Deutschland übernehmen die Kosten für eine Vielzahl dieser Hilfsmittel, sofern sie notwendig und individuell anerkannt sind und auf der Pflegehilfsmittel-Liste der Pflegekassen aufgeführt sind.

Verbrauchshilfsmittel und technische Hilfsmittel

Zu den zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln gehören Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel – sowohl für die Flächendesinfektion als auch für die Händedesinfektion, Einmal-Bettschutzeinlagen, Mundschutz und Einweg-Schürzen. Einmalhandschuhe, die aus Materialien wie Latex, Nitril oder Vinyl bestehen, schützen sowohl den Pflegebedürftigen als auch die Pflegeperson vor Infektionen und Kontaminationen. Sie sind besonders bei der Körperpflege, dem Verbandswechsel und der Reinigung von großer Bedeutung. Flächendesinfektionsmittel und Händedesinfektionsmittel sind ebenfalls essenziell, um eine hygienische Pflegeumgebung sicherzustellen. So werden Händedesinfektionsmittel vor und nach jeder Pflegetätigkeit verwendet, während Flächendesinfektionsmittel zur Reinigung von Pflegeutensilien und Oberflächen dienen.

Pflegehilfsmittel von der Liste der Pflegekassen sind zum Beispiel auch Einmal-Bettschutzeinlagen. Das sind saugfähige Einlagen, die unter das Bettlaken gelegt werden, um die Matratze vor Feuchtigkeit und Verschmutzung zu schützen. Diese Einlagen sind besonders wichtig bei Inkontinenz. Der Mundschutz verhindert die Übertragung von Keimen und wird vor allem bei engem Kontakt zur pflegebedürftigen Person verwendet, um beide Parteien vor Infektionskrankheiten zu schützen. Schutzschürzen aus leichtem Kunststoffmaterial schützen die Kleidung der Pflegeperson vor Verschmutzung während der Pflege, beim Essenreichen oder bei der Medikamentengabe. Die Kosten für diese Pflegehilfsmittel werden von der Pflegekasse übernommen, da diese Pflegehilfsmittel auf der Liste stehen.

Neben diesen Verbrauchsmaterialien gibt es auch noch die sogenannten technischen Pflegehilfsmittel, die den Pflegealltag erleichtern. Dazu gehören Pflegebetten, speziell Matratzen gegen Dekubitus, Hausnotrufsysteme, Toilettenstühle und Rollstühle. Pflegebetten sind speziell an die Bedürfnisse pflegebedürftiger Menschen angepasst und bieten durch ihre Höhenverstellbarkeit sowie verstellbare Kopf- und Fußteile und Seitengitter mehr Komfort und Sicherheit. Sie erleichtern sowohl dem Pflegebedürftigen als auch der pflegenden Person die Handhabung und Pflege. Matratzen gegen Dekubitus sind technische Pflegehilfsmittel, die darauf ausgelegt sind, das Risiko von Druckgeschwüren zu reduzieren, indem sie den Druck gleichmäßig verteilen. Diese Matratzen sind besonders für Menschen wichtig, die lange Zeit im Bett verbringen müssen und stehen bei Pflegekassen auf der Pflegehilfsmittel-Liste.

Toilettenstühle sind mobile Toiletten, die in der Nähe des Bettes aufgestellt werden können und es der pflegebedürftigen Person ermöglichen, die Toilette zu benutzen, ohne längere Strecken zurücklegen zu müssen. Diese Stühle sind höhenverstellbar und bieten durch Armlehnen zusätzlichen Halt. Rollstühle sind ebenfalls essenziell, um die Mobilität und Unabhängigkeit der pflegebedürftigen Person zu gewährleisten. Sie ermöglichen es, sich sowohl innerhalb des Hauses als auch draußen fortzubewegen, wenn das Gehen nicht mehr möglich ist.

Auch HelpPhone ist ein Pflegehilfsmittel

Hausnotrufsysteme wie das von HelpPhone sind ein sehr wichtiges Hilfsmittel, besonders für alleinlebende Pflegebedürftige. Sie bestehen aus einem tragbaren Sender und einer Basisstation, die mit einer Notrufzentrale verbunden ist. Im Notfall kann die pflegebedürftige Person durch Drücken des Senders schnelle Hilfe anfordern. Hierbei können dem zuständigen Notarzt schon während der Anfahrt erste medizinische Informationen über die pflegebedürftige Person übermittelt werden.

Die hier genannten Pflegehilfsmittel sind nur eine Auswahl aller Möglichkeiten, die von den Pflegekassen erstattet werden. Die genauen Details und der Umfang der Erstattung können je nach Pflegekasse und individuellem Pflegegrad variieren und sind gegebenenfalls auf entsprechenden Pflegehilfsmittel-Listen zusammengefasst. Es ist ratsam, sich direkt bei der jeweiligen Pflegekasse über die spezifischen Leistungen und den Antragsprozess zu informieren, um die optimale Unterstützung zu erhalten.

Über Antragstellung und Kostenerstattung beim HelpPhone Hausnotruf informiert Sie unser Kunden-Support gern. Bitte kontaktieren Sie unsere Mitarbeiter und lassen Sie sich von uns beraten.