Pflegegrad 1 ist der niedrigste Pflegegrad in Deutschland, der im Rahmen der Pflegeversicherung vergeben wird. Dieser Blog-Beitrag gibt Ihnen einen Überblick über alles, was Sie über den Pflegegrad 1 wissen sollten. Pflegegrad 1 kann Menschen auf Antrag hin vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) zugesprochen werden, wenn sie geringfügige Beeinträchtigungen in ihrer Selbstständigkeit und Alltagsbewältigung aufweisen. Dies umfasst beispielsweise Schwierigkeiten beim Ankleiden, Waschen oder der Mobilität.

Wenn Sie nach der Beantragung von Pflegegrad 1 eine Haushaltshilfe oder andere Leistungen, in Anspruch nehmen wollen, und den Pflegegrad 1 mit Geldleistungen zugesprochen bekommen möchten, müssen Sie zuvor mindestens zwei Jahre innerhalb der letzten zehn Jahre in die Pflegekasse eingezahlt haben.

Pflegegrad 1 – Leistungen

Pflegegrad 1 berechtigt zur Inanspruchnahme von Pflegeleistungen. Zu den Pflegegrad 1-Leistungen gehören ambulante Pflege, teilstationäre Pflege, Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege. Diese Leistungen sollen die Selbstständigkeit und Lebensqualität der von Pflegegrad 1 Betroffenen erhalten und fördern.

Anstelle von Sachleistungen können mit Pflegegrad 1 auch Geldleistungen gewählt werden. Pflegegeld dient dazu, Angehörige oder andere private Pflegepersonen finanziell zu unterstützen, die die notwendige Pflege erbringen. Allerdings sollte beachtet werden, dass bei Pflegegrad 1 Geldleistungen niedriger ausfallen als Sachleistungen.

Der genehmigte Entlastungsbetrag von monatlich 125 Euro wird üblicherweise für verschiedene Pflegegrad 1-Leistungen verwendet, die dazu dienen, den Alltag von pflegebedürftigen Personen zu erleichtern:

  • Unterstützung bei Pflegegrad 1 durch Haushaltshilfe
  • Hilfe beim Einkauf
  • Teilnahme an aktivierenden Kursen und Gruppen
  • Begleitung für soziale Interaktion und Gesellschaft

Es ist wichtig zu beachten, dass bei Pflegegrad 1 diese Geldleistung nicht für die Inanspruchnahme von Pflegediensten oder anderen umfassenden Pflegeprogrammen vorgesehen ist, und diese werden auch nicht finanziell vom Gesetzgeber unterstützt. Zu dem Entlastungsbetrag für Pflegegrad 1 hinzu kommen allerdings noch 40 Euro für bestimmte Verbrauchsmittel bei der Pflege und gegebenenfalls 25,50 Euro für einen Hausnotruf, um den längeren Verbleib in den heimischen vier Wänden zu ermöglichen.

Zusätzlich haben Personen mit Pflegegrad 1 die Möglichkeit, einen einmaligen Betrag in Höhe von 4.000 Euro zu erhalten, um ihre Wohnsituation bei körperlichen Einschränkungen anzupassen und sicherer zu gestalten. Dies beinhaltet die Schaffung eines barrierefreien Zugangs zu Badewanne oder Dusche sowie die Beseitigung von Schwellen, um Sturzgefahren zu minimieren.

Pflegegrad 1 – Antragstellung

Ein formloser Brief, eine E-Mail oder sogar ein Anruf genügen, um einen Antrag auf Pflegegrad 1 oder höher zu stellen. Bei telefonischer Antragstellung können Sie allerdings nicht nachweisen, wann Sie den Antrag gestellt haben. Dies kann jedoch wichtig werden, wenn bei Anerkennung von Pflegegrad 1 oder eines anderen Grades der Zeitpunkt, ab wann Sie Anspruch auf Zahlungen haben, festgelegt wird.

Haben Sie Fragen zur Antragstellung auf einen Pflegegrad oder die Kostenübernahme für einen Hausnotruf durch die Pflegekasse, wenden Sie sich gerne an unseren Kontakt von HelpPhone, wir können Sie kompetent beraten und dabei unterstützen.